Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten DI Hans R***** und aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in der Subsumtion der dem Schuldspruch III/B zugrunde liegenden Taten nach § 38 Abs 1 FinStrG, demgemäß auch …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde soweit hier von Bedeutung DI Hans R***** des Vergehens der Bestechung nach § 307 Abs 1 Z 1 StGB idF BGBl I 1998/153 (I), des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB (II) sowie der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 …
Rechtliche Beurteilung Der aus § 281 Abs 1 Z 2, 3, 4, 5, 9 lit a und b sowie 10 StPO ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten DI Hans R***** kommt teilweise, jener der Staatsanwaltschaft, die sich aus den Gründen der Z 5 und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO gegen diese Freisprüche richtet, keine Berechtigung zu. Der…