Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Der Berufung des Angeklagten Horst K* wird dahin Folge gegeben, daß von der über ihn verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren ein Teil von achtzehn Monaten gemäß § 43 a Abs 3 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wir…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (neben anderen Angeklagten) Horst K*, Annelore K*, Peter O* (zu 1. und 2.) des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 letzter Fall StGB, Horst K* (zu 3.) überdies des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht, in einem Fall als Bestimmung…
Rechtliche Beurteilung Den Schuldspruch bekämpfen die drei Angeklagten mit getrennt ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerden, die vom Angeklagten Horst K* auf die Z 3, 4, 5 und 5 a, von der Angeklagten Annelore K* auf die Gründe der Z 5, 5 a, 9 lit a und 10 und vom Angeklagten Peter O* auf die Gründe nach Z 5, 5 a und 9 lit a…