JudikaturJustizRS0095000

RS0095000 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Mai 2010

Pönalisiert (im Gegensatz zu § 343 StG 1945) jede Ausübung einer Tätigkeit, die den Ärzten vorbehalten ist, somit auch schon die Untersuchung kranker Menschen durch Personen, welche die zur Ausübung des ärztlichen Berufes erforderliche Ausbildung nicht erhalten haben.

Entscheidungen
7