JudikaturJustizRS0094991

RS0094991 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2024

Ein Handeln zum Nachteil des Nachlasses nach einem Angehörigen wird von der Privilegierung des § 166 StGB ebensowenig umfaßt wie ein Handeln zum Nachteil eines Nachlasses vor der Abgabe von Erbserklärungen durch Angehörige des Täters.

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