Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3. Mai 1914 geborene Pensionist Johann A des Verbrechens des schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 6. Dezember 1979 in Graz mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu …
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde ist nicht berechtigt. Die Mängelrüge des Angeklagten behauptet, die Urteilsfeststellung, wonach er ohne Wissen seines Vaters Peter A dessen Wohnung aufgesucht habe, um unter anderem die beiden Sparbücher an sich zu nehmen, sei durch die Beweisergebnisse nicht gedeckt. Der …