JudikaturJustizRS0094032

RS0094032 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. August 2021

Selbst eine (von vornherein gegebene) leichte Erkennbarkeit der Unrichtigkeit der Vorgaben des Täters braucht die Annahme des Merkmals der Täuschung im Sinne des § 146 StGB nicht auszuschließen.

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