Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch, Herbert A habe 'diese Tat in der Absicht begangen, sich durch die wiederkehrende Begehung von Betrügereien eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen', in der Unterstellung…
Text Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Schuldspruch wurde Herbert A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (so der Urteilsspruch, den Gründen - S. 254, 255 - zufolge aber: des gewerbsmäßigen schweren) Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in …
Rechtliche Beurteilung Damit erweist sich die gegen die Schuldsprüche in den Fakten B und C gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde teils als offenbar unbegründet (§ 285 d Abs. 1 Z. 2 StPO) und teils als der gesetzmäßigen Ausführung entbehrend (§§ 285 d Abs. 1 Z. 1, 285 a Z. 2 StPO), weshalb sie in diesem Umfang in nichtöffentl…