RS0093769 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
"Wegnehmen": Übergabe der Sache zur (bloß kurzfristigen) Prüfung unter der unmittelbaren Kontrolle durch den Übergeber bewirkt noch nicht den Verlust des Gewahrsams.
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"Wegnehmen": Übergabe der Sache zur (bloß kurzfristigen) Prüfung unter der unmittelbaren Kontrolle durch den Übergeber bewirkt noch nicht den Verlust des Gewahrsams.