Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 7.November 1950 geborene Ingrid R*** aufgrund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Totschlages nach dem § 76 StGB schuldig erkannt. Darnach ließ sich die Angeklagte am 28.Februar 1989 in Pöttelsdorf in einer allgemein begreiflichen he…
Rechtliche Beurteilung Eine Verletzung der Vorschriften über die Fragestellung (Z 6) liegt jedoch nicht vor. Es trifft zwar zu, daß Totschlag voraussetzt, der Täter habe sich durch eine heftige Gemütsbewegung zur Tötung eines Menschen "hinreißen" lassen, der tiefgreifende Affekt, in welchem er sich befindet, also für den …