Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde der am 26. Dezember 1960 geborene Maschinenführer Hermann Karl A des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB sowie des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs. 1, 143, erster Satz, zweiter F…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte Hermann Karl A mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z 6, 8 und 12 des § 345 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der jedoch Berechtigung nicht zukommt: Dem Beschwerdevorbringen zu dem erstgenannten Nichtigkeitsgrund, den der Beschwerdeführer darin …