Spruch Im Verfahren zu AZ 2 U 20/01y des Bezirksgerichtes Mattighofen ist das Gesetz verletzt 1./ durch das Urteil vom 23. August 2001 (ON 9 und 18), soweit unter Bedachtnahme auf das Urteil des Bezirksgerichtes Vöcklabruck vom 21. September 2000, GZ 4 U 135/00y-6, die Geldstrafe als Zusatzstrafe verhängt …
Text Gründe: Mit dem (zunächst nur in gekürzter Form gemäß § 458 Abs 3 StPO verfassten und in der Folge vollständig ausgefertigten) rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes Mattighofen vom 23. August 2001, GZ 2 U 20/01y-9 (siehe ferner ON 18 und den Berichtigungsbeschluss ON 23), wurde Andreas (Walter…
Rechtliche Beurteilung Das Vorgehen des Bezirksgerichtes Mattighofen steht - wie der Generalprokurator in seiner zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigt - mit dem Gesetz in mehrfacher Hinsicht nicht im Einklang. Gemäß § 31 StGB ist über einen Täter, der bereits zu einer Strafe verurte…