JudikaturJustizRS0092087

RS0092087 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. August 2021

Allgemein begreiflich ist die heftige Gemütsbewegung - also der Affekt - dann, wenn auch ein durchschnittlich rechtstreuer Mensch von der geistigen und körperlichen Beschaffenheit des Täters in der spezifischen Situation in jenen psychischen Ausnahmezustand geraten wäre.

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