JudikaturJustizRS0090597

RS0090597 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2023

Die Tatbegehung während einer Probezeit ist bei der Gewichtung der persönlichen Schuld der Angeklagten zu berücksichtigen, stellt aber keinen eigenen Erschwerungsgrund dar.

Entscheidungen
16