JudikaturJustizRS0090394

RS0090394 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 2021

Das Unterbleiben eines Einziehungausspruchs ist nichtig, wenn es aus der unrichtigen Lösung der Frage geschah, ob es sich um instrumenta vel producta sceleris handelte. Mit Berufung anzufechten ist das Unterbleiben der Einziehung, wenn es auf die unzutreffende Lösung der (Ermessensfrage) Frage zurückzuführen ist, ob die Einziehung nach der besonderen Beschaffenheit der Gegenstände geboten ist, um der Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen entgegenzuwirken.

Entscheidungen
8