Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Markus O***** und aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil, welches im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch I 2 sowie in der rechtlichen Unterstellung der im Schuldspruch I 1 bezeichneten Tat bloß unter § 142 Abs 1 StGB, …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche betreffend Daniel G***** enthaltenden Urteil wurde Markus O***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (I 1), (richtig:) der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 2 StGB (II), des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15,…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richten sich die auf § 281 Abs 1 Z 5 und 10 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Markus O***** sowie die auf § 281 Abs 1 Z 5a StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Raphael H*****. Dem Rechtsmittel Markus O*****s kommt teilweise Berechtigung zu. Zum Schuldspru…