JudikaturJustizRS0087131

RS0087131 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 2023

Beim Kreis jener Personen, welche zum Sachwalter bestellt werden können, ist dem Gericht ein auf das Wohl der behinderten Person zugeschnittener Ermessensspielraum eingeräumt. Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Vorinstanzen übereinstimmend der Ansicht waren, dass wegen notwendiger Rechtskenntnisse ein Rechtsanwalt als Sachwalter zu bestellen sei.

Entscheidungen
30