Spruch Den Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Karl Othmar H***** und Karl Peter H***** wird teilweise, jener des Angeklagten Matvei Hu***** zur Gänze Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen des Erst- und Zweitangeklagten A./ und B./I./2.c./ und…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Karl Othmar H***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 (zweiter Fall) StGB (A./), „des" Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 FinStrG (B./I./1./), „des" Finanzvergeh…
Rechtliche Beurteilung Zu A./ 1./ des Schuldspruches: Das Verbrechen der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB begeht, wer einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, beiseite schafft, veräußert oder beschädigt, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vorschützt oder anerkennt oder sonst sein Vermögen wirklich ode…