JudikaturJustizRS0086760

RS0086760 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2019

Ein Freispruch - dem im Übrigen keinerlei Präjudizialitätswirkung in Bezug auf ein allenfalls nachfolgendes (anderes) Verfahren zukommt - kann mangels eines rechtlichen Interesses des Angeklagten durch diesen nicht angefochten werden.

Entscheidungen
14