Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die im Umfang der Festsetzung der Enteignungsentschädigung mit insgesamt 42.700 EUR und der Entscheidung über die Kosten des erstgerichtlichen Verfahrens unberührt bleiben, werden im Übrigen dahin abgeändert, dass…
Text Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer einer in Wien gelegenen, mit einem viergeschoßigen Seitenflügelhaus bebauten Liegenschaft mit einer Gesamtfläche von 424 m². Mit Bescheid vom 6. 9. 2011, dessen Rechtskraft am 20. 10. 2011 bestätigt wurde, enteignete das Amt der Wiener Landesregierung zu…
Rechtliche Beurteilung Mit ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs begehrt die Antragsgegnerin die Abänderung der Entscheidungen der Vorinstanzen im Sinne einer gänzlichen Abweisung des Sachantrags; hilfsweise wird ein Aufhebungsantrag gestellt. Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil den Vorinstanzen eine vom Obersten Ge…