Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit 445,82 EUR (darin 74,30 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger begehrt - soweit dies für das Rekursverfahren von Bedeutung ist - von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt die Bezahlung von 4.119,77 EUR mit der zusammengefassten Begründung, die Beklagte, von der er eine Pension beziehe, habe als Drittschuldnerin am 20. 6. 2002 zu Unre…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, auf die bereits das Berufungsgericht zutreffend verwiesen hat, ist die Überprüfung der Auszahlung einer zuerkannten Leistung keine Leistungs- bzw…