Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.961,64 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 326,94 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Streitteile sind Medieninhaber von Tageszeitungen, die sich im Wesentlichen an gleiche Abnehmerkreise richten. Die Beklagte veröffentlichte am 27. August 2011 in ihrer Salzburg Mutation einen eigenwerbenden Artikel, der mit einem Schaubild illustriert wurde, das die Überschrift „Die…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin, mit der sie weiter die Stattgebung ihres Unterlassungs und Veröffentlichungsbegehrens anstrebt, ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulässigkeitsausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig. Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Wer…