Spruch Den beiden Revisionsrekursen wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie im Umfang des Punktes b) des erstinstanzlichen Beschlusses wie folgt zu lauten haben: "Die Eltern sind berechtigt, von einem von ihnen festgesetzten Tag an das Kind für die Dau…
Text Begründung: Nachdem der Minderjährige bereits im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden war, ordnete das Erstgericht mit Beschluß vom 10.November 1987 die gerichtliche Erziehungshilfe durch Unterbringung des Kindes bei den bisherigen Pflegeeltern Josef und Mar…
Rechtliche Beurteilung Die vom Amtskurator und von den Pflegeeltern erhobenen Revisionsrekurse sind teilweise berechtigt und im übrigen Umfang nicht zulässig. Das Gericht zweiter Instanz hat die erstgerichtliche Entscheidung seinem Ausspruch nach zwar bestätigt, aber doch nur mit der "Maßnahme", daß es die Eltern zur Vers…