Spruch 1. Der Antrag des Revisionswerbers, der Oberste Gerichtshof möge beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung des § 131 Abs 1 lit d GSVG beantragen, und der als "Ergänzung der Revision" bezeichnete Schriftsatz ON 21 werden zurückgewiesen. 2. Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger hat die …
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 25.10.1990 sprach die Beklagte aus, daß die dem Kläger gewährte vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (§ 131 GSVG) ab 1.12.1989 nicht gebühre. Als Begründung führte sie an, die Pension falle mit dem Tag der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit weg,…
Rechtliche Beurteilung In der Revision macht der Kläger unrichtige rechtliche Beurteilung geltend und beantragt, das angefochtene Urteil im klagestattgebenden Sinn abzuändern. Weiters beantragt er, der Oberste Gerichtshof möge beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Aufhebung des § 131 Abs 1 lit d GSVG stellen. In ein…