Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit EUR 439,72 (darin EUR 73,29 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am Mittwoch, dem 27. 8. 2003, ereignete sich gegen 14.05 Uhr in der als Sackgasse gekennzeichneten Parkstraße in Mödling ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Lenkerin des von ihrem Ehemann gehaltenen PKWs BMW 525tds, Kennzeichen *, und der Erstbeklagte als Lenker und Hal…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil sich der Oberste Gerichtshof zum Schutzzweck eines mit der Anzeige einer Ladezone verbundenen Halte und Parkverbots nach § 24 Abs 1 lit a StVO noch nicht geäußert hat. Das Rechtsmittel ist aber (im Ergebnis) nicht berechtigt. Die Klägerin macht geltend, primärer Zwec…