Spruch Die Revision wird, soweit in ihr Nichtigkeit geltendgemacht wird, zurückgewiesen. Im übrigen wird ihr Folge gegeben und das Berufungsurteil dahin abgeändert, daß die erstinstanzliche Entscheidung wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der Beklagten die mit S 6.086,40 bestimmten…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei brachte in ihrer Aufkündigung vom 16.6.1994 vor, das Mietverhältnis über einen PKW-Abstellplatz im Hofe des Hauses S*****, den die gekündigte Partei gemietet habe, unterliege nicht dem Anwendungsbereich des MRG, weshalb es für dessen Auflösung durch Kündigu…
Rechtliche Beurteilung Die Beklagte führt in der Zulassungsbeschwerde ihrer Revision aus, das Aufkündigungsbegehren sei nicht ausreichend bestimmt und daher nicht vollstreckbar. Außerdem seien die Auffassungen uneinheitlich, ob die unzureichende Bestimmtheit der Aufkündigung verbesserungsfähig sei, bzw ob die unterbliebe…