Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit EUR 812,52 (darin enthalten EUR 135,42 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete als Lenker seines bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW am 30. 5. 2001 in I***** gegen 1.00 Uhr nachts einen Verkehrsunfall. Dabei wurde der Fußgänger Bernhard K*****, als er auf einem Schutzweg die Straße überqueren wollte, vom Fahrzeug des Bekl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist, wenn auch nicht aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen, sondern, weil dessen Rechtsausführungen einer Ergänzung bedürfen, zulässig. Sie ist aber - im Ergebnis - nicht berechtigt. Der Revisionswerber geht selbst zutreffend davon aus, dass die ihm iSd Art 9.3.4. AKHB 1997 obl…