Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 18.112,50 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 3.018,75 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu setzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "Die ganze Woche". In der Nr. 35 des Jahrganges 1990 dieser Zeitschrift vom 30.8.1990 war auf der Titelseite im Rahmen eines großen Fotos angekündigt: "Ursula Stenzel, Tierfreundin und TV-Nachrichtensprecher…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene außerordentliche Revision der Beklagten ist zwar zulässig, weil eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage, ob einem Beklagten, der eine Zugabe zwar angekündigt, infolge eines rechtzeitig ergangenen einstweiligen gerichtlichen Verbotes aber nicht gewä…