JudikaturJustizRS0079899

RS0079899 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2022

Das (wenngleich vom Kläger abgelehnte) Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches beseitigt zumindest im Regelfall die Wiederholungsgefahr (mit eingehender Darstellung der bisherigen Judikatur und der Literatur).

Entscheidungen
115