Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss, der im Übrigen im Umfang seiner Anfechtung bestätigt wird, wird in seinen Punkten II. 1. und II. 4. dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts vom 14. September 2015, GZ 8 E 3803/15i 52, wiederhergestellt wird.…
Text Begründung: Der Verpflichteten, die damals noch unter dem Namen „Die Freiheitlichen in Salzburg (FPS) - Liste Dr. K***** S*****“ auftrat, wurde mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichts Salzburg vom 30. Juli 2015 zur Sicherung des Anspruchs der Betreibenden auf Unterlassung von Namensrechtsverl…
Rechtliche Beurteilung 1. Zum Strafantrag ON 26 : 1.1. In der Unterlassungsexekution gemäß § 355 EO kommt es für die Frage, ob die Exekution zu bewilligen ist oder ob Strafen zu verhängen sind, nicht darauf an, was der Verpflichtete nach dem Gesetz, sondern darauf, was er nach dem Exekutionstitel zu unterlassen hat (RIS-J…