Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG E*****, die unter anderem aus den Grundstücken Nr ***** und ***** besteht. Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG E*****, zu der das Grundstück Nr ***** gehört. Mit ihrer am 27.7.1993 eingebrachten …
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist zulässig und im Sinn einer Aufhebung der Entscheidung der Vorinstanzen auch berechtigt. Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, die darin liegen soll, daß die Vorgangsweise des Erstgerichtes, in der Begründung seines Urteiles teilweise auf Vora…