Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 27.012,15 S (darin enthalten 2.455,65 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Zur Sicherung seines mit Klage geltend gemachten Anspruches, die Erstbeklagte sei schuldig, die weitere Veröffentlichung und den Vertrieb des Werkes "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" durch die Zweitbeklagte, und die Zweitbeklagte sei schuldig, den weiteren Verlag und Vertri…
Rechtliche Beurteilung Dem Revisionsmekurs kommt keine Berechtigung zu. Wie der Kläger selbst ausführt, hat das Rekursgericht zwar mögliche Anspruchsgrundlagen angedeutet, aber ebenso wie das Erstgericht aus den angebotenen Bescheinigungsmitteln (S 6) keinerlei Feststellungen getroffen. Mangels jeglichen bescheinigten Sac…