JudikaturJustizRS0077179

RS0077179 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2010

Die Zuweisung der Ehewohnung und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sind Angelegenheiten, die nicht nach § 19, sondern nach § 20 IPRG zu beurteilen sind.

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