6Ob571/95—OGH Entscheidung
01. Juni 1995
…der Verteilung von ehelichem Gebrauchsvermögen und der Ehewohnung beschränkt, die nachträgliche Verteilung der ehelichen Ersparnisse als gleichheitsbedingte Korrektur der Gütertrennung aber dem Güterrechtsstatut des § 19 IPRG unterstellt, lehrt Schwind (IPR Rz 265), daß alle vermögensrechtlichen Fragen, die zwischen geschiedenen Ehegatten nicht durch Ehepakte oder solchen gleichzusetzende notarielle Vereinbarungen geregelt sind, wie…