Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und dem Rekursgericht die Entscheidung über den Rekurs des Betroffenen unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen.…
Text Begründung: Aufgrund von Bedenken des Prozeßgerichtes, daß beim Betroffenen die Voraussetzungen des § 273 Abs 1 ABGB vorliegen, leitete das Pflegschaftsgericht im Sinne des § 6a ZPO ein Sachwalterbestellungsverfahren ein, das zur Sachwalterbestellung führte. Dem zum Sachwalter bestellten Rechtsanw…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig (§ 14 Abs 1 AußStrG) und berechtigt. Abgesehen von der Problematik eines vor zwingend angeordneter Zustellung einer Entscheidung zu eigenen Handen abgegebenen "Vorausverzichtes" auf ein Rechtsmittel (§ 246 Abs 1 AußStrG; vgl Kodek in Rechberger, ZP…