JudikaturJustizRS0075009

RS0075009 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2023

"Überraschend" bedeutet, dass andere Straßenbenützer den Umständen nach "nicht damit rechnen konnten" und nicht mehr in der Lage waren, ihr eigenes Verhalten danach einzurichten.

Entscheidungen
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