JudikaturJustizRS0074436

RS0074436 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Oktober 1983

Überfährt ein Kraftfahrzeuglenker beim Vorbeifahren an nach § 18 Abs 3 StVO angehaltenen Fahrzeugen zum Teil die Fahrbahnmitte, dann ist sein Verstoß gegen § 17 Abs 4 StVO (iF 6.Nov) dem Verstoß des wartepflichtigen Querverkehrs gegen § 19 Abs 4 gegenüberzustellen (Hier: 3 : 1 zu Lasten des den Vorrang verletzenden Verkehrsteilnehmers, ähnlich wie 8 Ob 224/79).