Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 14.962,86 (darin S 1.360,26 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 5.4.1980 ereignete sich gegen 0,10 Uhr im Gemeindegebiet von Kammern i.L. auf der Bundesstraße 113 im Bereiche des Kilometers 12,2, der sogenannten Kammerer-Höhe, ein Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr, an dem der PKW mit dem deutschen Kennzeichen DO-NR 807, gelenkt von Emi…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Das Erstgericht hat im wesentlichen folgende Feststellungen getroffen: Die B 113, eine Freilandstraße ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, ist im Umfallsbereich 7,6 m breit, beiderseits sind weiße Randlinien von je 30 cm. Die Fahrbahnoberfläche besteht aus einer stark …