Spruch I. Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Fa Dr. Erich B Nachfolger werden zurückgewiesen. II. Der Nichtigkeitsbeschwerde des Beteiligten Peter A wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über die objektive Verwirklichung des Tatbes…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß dem § 1 Abs 3 PornG in Verbindung mit dem § 33 Abs 2 MedienG 'und gemäß §§ 3 Abs 1 und 4 PornG' auf 'den Verfall' von Druckschriften, Tonbandkassetten und Filmen erkannt, weil durch die von den Versandfirmen 'Dr. Erich B Nachfolger', Halstenbeck, BRD,…
Rechtliche Beurteilung Im vorliegenden Fall macht nun die Firma Dr. Erich B Nachfolger keine Rechte an den von der Einziehung bedrohten Sachen geltend, sondern leitet ihre Rechtsmittellegitimation lediglich aus der bloß behaupteten Position eines Medieninhabers (Verlegers) ab. Da dieser Firma eine derartige Stellung aber …