JudikaturJustizRS0066542

RS0066542 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 2021

Eine stringente ziffernmäßige Abgrenzung des Begriffs der "größeren Zahl" (zum Beispiel zehn) ist bedenklich, weil der Gesetzgeber selbst eine bestimmte Zahl hätte angeben können.

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