JudikaturJustizRS0066077

RS0066077 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. September 2007

Unter "Einleitung des Strafverfahrens" ist keineswegs ausschließlich die Begründung des Prozessrechtsverhältnisses, sondern (durchwegs) schon die Vornahme von gerichtlichen Vorerhebungen zu verstehen.

Entscheidungen
5