JudikaturJustizRS0062649

RS0062649 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2018

Dem Geschäftsherrn sind durch die Neuzuführung von Kunden Vorteile dann erwachsen, wenn eine Wertsteigerung seines Unternehmens durch die Chance, den neuen Kundenstand zu nützen, eingetreten ist.

Entscheidungen
17