8ObA56/02x—OGH Entscheidung
19. September 2002
…die Personengruppe der selbständigen Versicherungsvertreter ohne sachliche Rechtfertigung dem “rechtsfreien Raum” überantworten. Das führt dazu, dass auch § 26 HVG (nunmehr gleichlautend § 25 HVertrG 1993) anzuwenden ist, wonach eine Vereinbarung, durch die die selbständigen Handelsvertreter für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in ihrer Erwerbstätigkeit beschränkt werden, unwirksam ist (Jabornegg…