JudikaturJustizRS0062106

RS0062106 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 1996

Die Aufrechnung mit einer verjährten Forderung ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Klage auf Zahlung der Gegenforderung rechtskräftig wegen Verjährung abgewiesen wurde.

Entscheidungen
2