RS0061083 – OGH Rechtssatz
RS0061083 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Grundsätzlich sind - von den gesetzlichen Ausnahmefällen abgesehen - Vorerledigungen und somit Erteilungen von Fristen unzulässig.
RS0061083 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Grundsätzlich sind - von den gesetzlichen Ausnahmefällen abgesehen - Vorerledigungen und somit Erteilungen von Fristen unzulässig.