Spruch Florian U***** wurde im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt. Die Beschwerde wird abgewiesen. Insoweit sich die Beschwerde gegen die Fortsetzung der Untersuchungshaft durch das Landesgericht für Strafsachen Graz richtet, wird sie zurückgewiesen.…
Text Gründe: Im Verfahren des jugendlichen Betroffenen Florian U***** zu seiner Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, AZ 5 Hv 137/11f des Landesgerichts für Strafsachen Graz, ordnete der Vorsitzende des Schöffengerichts mit Beschluss vom 1. Februar 2012 di…
Rechtliche Beurteilung Die fristgerecht erhobene Grundrechtsbeschwerde des Betroffenen geht fehl. Soweit sie explizit auch hinsichtlich des erstgerichtlichen Fortsetzungsbeschlusses eine Grundrechtsverletzung rügt (ON 58 S 17), war sie zurückzuweisen, weil Gegenstand des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens allein die im Insta…