Spruch I. Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass es lautet: „ A. Bewilligt wird gem § 136 Abs 1 GBG : 1. in EZ * die Einverleibung der Löschung C-LNr. 4a 4 a 1150/2014 VORKAUFSRECHT bis 2015-12-31 gem Pkt 9. Kaufvertrag 2013-01-10 für…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaften EZZ * und * jeweils *, die sie mit Kaufvertrag vom 10. 1. 2013 von der B*gesellschaft mbH erworben hatte. Punkt 9. des Kaufvertrags lautet: „Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht Die Käuferin verpflichtet sich, bis längstens 31.…
Rechtliche Beurteilung I. Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig; er ist auch teilweise berechtigt. 1.1 Gibt das Grundbuch die wirkliche Rechtslage nicht richtig wieder, so ist auf Ansuchen die zur Berichtigung erforderliche Eintragung vorzunehmen, ohne dass die sonst für eine solche …