Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluß des Erstgerichtes und die Entscheidung des Rekursgerichtes hinsichtlich des Punktes 2.) ihres Spruches, die in Ansehung der Bewilligung des Grundbuchsantrages zu Punkt I. (Einverleibung der Löschung des Pfandrechtes für Darlehensforderung des Ö…
Text Begründung: Die Ehegatten Franz und Brigitte M***** sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, bestehend aus den Grundstücken Nr. 942/3 und 942/4 mit einer Gesamtfläche von 1400 m**2 *****. Unter C-LNr 8 ist die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf dem Grundstück …
Rechtliche Beurteilung Mit Recht wenden sich die Revisionsrekurswerber in erster Linie gegen die Ansicht des Rekursgerichtes, ihr Vorkaufsrecht werde vom Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 2. Februar 1993 überhaupt nicht berührt, weshalb auch keine Anbotspflicht bestehe. Sie verweisen zutreffend auf das Wesen des Woh…