Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß, der in seinem Punkt 1. als unangefochten unberührt bleibt, wird in seinem Punkt 3. aufgehoben. Dem Rekursgericht wird insoweit die neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen.…
Text Begründung: Mit Beschluß vom 16. 9. 1994 wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin der Konkurs eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Mit Beschluß vom selben Tag wurde auch über das Vermögen des Alleingesellschafters der Gemeinschuldnerin der Konkurs eröffnet und ein Masseverwalter bestellt…
Rechtliche Beurteilung Dem Revisionsrekurs des Alleingesellschafters, der den zweitinstanzlichen Beschluß nur in Ansehung der Zurückweisung seiner Rekurse bekämpft, kommt Berechtigung zu. Vor Eingehen in die Sache selbst ist zu prüfen, ob der in Rechtskraft erwachsene Punkt 1. des angefochtenen Beschlusses für die hier …