Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 8.112, - (darin S 1.352, - USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte Zahlung von S 107.000, sA als Schadenersatz aus einem von ihm auf der von der Beklagten betriebenen Gokartbahn erlittenen Unfall, bei dem er durch die Bremsscheibe eines anderen Gokarts verletzt worden war; er erhob auch ein künftige Schäden betreffendes F…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: Gemäß § 1 EKHG hängt die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ua vom Betrieb eines Kraftfahrzeuges ab. Gemäß § 2 Abs 2 EKHG ist der Begriff des Kraftfahrzeuges iSd des Kraftfahrgesetzes 1967 BGBl 267 auszulegen (die Ausnahme nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung findet hier keine Anw…