JudikaturJustizRS0057301

RS0057301 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2017

Unternehmensschulden sind auch unter bestimmten im Unternehmen gelegenen Gründen (zB drohender Konkurs) ohne den im Gesetz erwähnten Zusammenhang nicht zu berücksichtigen (Ablehnung der von Honsell in Ostheim, Schwerpunkte der Familienrechtsreform, 176 und Schwind, Eherecht 2.Auflage, 320, vertretenen gegenteiligen Auffassung).

Entscheidungen
7