Spruch In teilweiser Stattgebung der Beschwerde wird der angefochtene Beschluss, soweit dieser ausspricht, es liege kein Grund zur Disziplinarbehandlung des ***** wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Doppelveräußerung der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** vor, aufgehoben und die Sache an den Disziplinar…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss sprach der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich aus, dass kein Grund zur Disziplinarbehandlung des Rechtsanwalts ***** wegen des Vorwurfs bestehe, er habe [1./:] am 20. Jänner 2004 treuwidrig das auf dem Konto Nr ***** bei der B***** erlieg…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen gerichtete, die Fassung eines Einleitungsbeschlusses anstrebende Beschwerde des Kammeranwalts ist teilweise berechtigt: Voranzustellen ist, dass ein Einstellungsbeschluss (§ 28 Abs 3 DSt) nur dann zu erfolgen hat, wenn kein Verdacht eines ein Disziplinarvergehen begründenden Verhaltens d…