JudikaturJustizRS0053272

RS0053272 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 2021

Die Entscheidung der Rechtsmittelinstanz über einen Zwischenantrag auf Feststellung erfolgt in einem selbständigen Inzidenzstreit, sodass diese über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens endgültig zu erkennen hat.

Entscheidungen
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